• AGB

Rechtliches/AGB

Der Greetsieler Möwe (nachfolgend Vermittler genannt), Pilsumer Weg 4, 26736 Krummhörn

1 Vertragsbedingungen

Der Mietvertrag wird für die Dauer der vereinbarten Mietzeit im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft mit dem Mieter abgeschlossen. Die Greetsieler Möwe als Vermietservice ist hier lediglich Vermittler und nicht Vertragspartner.

2 Vertragsinhalt

Das Mietverhältnis beinhaltet die in den Angeboten dargestellten Leistungen. Die maximal angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Der im Mietvertrag vereinbarte Personenkreis haftet gemeinschaftlich (Volljährige Personen) für die Erfüllung des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.

3 Vertragsleistungen

Sofern keine anderen Angaben gemacht wurden, sind Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Zusätzlich gebuchte Leistungen werden gegebenenfalls gesondert aufgeführt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt.

Zusätzlich zum Mietpreis fällt der örtliche Gästebeitrag (vormals Kurtaxe) an. Die Zahlung des Gästebeitrages erfolgt unabhängig vom Vertragspartner und wird direkt mit der Mietsumme gezahlt und ist gesondert im Mietvertrag aufgeführt.

4. Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung und eine Restzahlung unter Berücksichtigung der genannten Zahlungskonditionen auf das im Mietvertrag/Buchungsbestätigung (Buchung Ihres Ferienobjektes) genannte Konto zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, deren Anreise innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages erfolgt,  ist die gesamte Summe sofort zu zahlen.

Als Verwendungszweck ist bitte stets der Name der gebuchten Ferienwohnung und das Anreisedatum zu verwenden.

Buchungen die über Booking.com oder andere Portale getätigt und gezahlt wurden sind von diesem Punkt ausgenommen.  

Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes. Bei nicht fristgemäßer Zahlung und erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung ist der Vermittler zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Ansprüche zu. Außerdem ist der Vermittler für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Stornokosten zu belasten.

Der ortübliche Gästebeitrag wird von der jeweils zuständigen Kurverwaltung erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung. Der Vermieter/Vermittler ist verpflichtet, den gültigen Gästebeitrag vom Mieter einzuziehen. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Mieter verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen. Greetsiel ist ein staatlich anerkannter Erholungsort, deshalb wird von jedem Gast ein Gästebeitrag erhoben.

5. Rücktritt/Stornierung

5.1 Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet. Die Stornierungsbedingungen der einzelnen Ferienobjekte sind unter den einzelnen Unterkünften aufgeführt.

5.2 Rücktrittsentgelte und Stornierungskosten sind sofort fällig.

5.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichtet.

5.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.

5.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5.6 Besonderheiten aufgrund von COVID-19. Sollte Ihre Anreise oder die Beherbergung aufgrund einer behördlichen Anordnung oder Verordnung nicht möglich sein, bieten wir Ihnen neben einer kostenfreien Stornierungsmöglichkeit, die die Rückerstattung bisher geleisteter Zahlung beinhaltet, auch eine kostenfreie Umbuchung an. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Mehrkosten aufgrund geänderter Preise und Saisonzeiten anfallen können. Allgemeine Verunsicherung aufgrund der Corona - Lage ist von dieser Sonderregelung ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

6.1 Mängel an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in die Wohnung, spätestens aber 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, schriftlich per Mail zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Auch entsteht kein Schadenersatzanspruch.

6.2 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und vom Vermittler gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.

6.3 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 6.1 und 6.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar.

6.4 Dem Vermieter bzw. dem Vermittler als Erfüllungsgehilfen in seinem Namen ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, wird mit Absprache des  Vermieters/Vermittlers eine Lösung für beide Parteien gesucht. Übliche Reparatur-/Wartezeiten sind in Kauf zu nehmen. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter bleiben immer auf die Höhe des Mietpreises beschränkt.

6.5 Der Vermittler/Vermieter haftet nicht für eingebrachtes Hab und Gut des Mieters und ebenfalls nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter oder einer seiner Mitreisenden durch Benutzung der Mietsachen erleiden. Das gilt ebenfalls für Extras die sich außerhalb der Wohnungen wie z. B. Saunas, Balkone, Bootsanleger und Terrassen befinden. Der guten Ordnung halber weisen wir ebenfalls darauf hin, dass eine Haftung für Schäden von uns abgelehnt wird, auch für evtl. abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder, E-Bikes etc.

6.6 In dringenden Fällen ist es dem Vermieter oder dem Vermittler oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, die Wohnung zu betreten.

7. Haftung/Pflichten der Mieter

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache (Mieträume, Inventar und Außenanlagen einschließlich Garten (soweit vorhanden)) pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.

7.2. Verursachte Schäden, auch für die Schäden, die durch - Mitbewohner/Mitreisende - seine Kinder - sowie Besucher - seine Haustiere verursacht worden sind - haftet der Mieter.

7.3 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell verursachte Schäden sofort dem Vermittler zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermittler/Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

7.4 Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei dem Vermittler eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

7.5 Dem Mieter ist es untersagt Veränderungen an der Therme oder Heizung vorzunehmen. Daraus resultierende Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Das verrücken/verstellen von Betten, Sofas oder Mobilar ist nicht gestattet.

7.6 Der Mieter hat die Mietsache am Abreisetag ordnungsgemäß, besenrein und in einwandfreiem Zustand bis 10:00 Uhr zu verlassen. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Benutzte Kaminöfen (soweit vorhanden) müssen entleert werden. Altglas und Mehrwegflaschen sind entsprechend zu entsorgen. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermittler zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Ist der Zustand nicht Entsprechend und der Müll, Kamin, Altglas oder Mehrwegflaschen nicht ordnungsgemäß entsorgt/gereinigt wird der dafür benötigte Mehraufwand dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Schlüsselrückgabe erfolgt an der Büro-Adresse der Greetsieler Möwe. 

8. Preisänderungen

8.1 Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.

8.2 Bei anderen Preiserhöhungen als in 8.1 steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen schriftlich beim Vermittler geltend gemacht werden.

9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 Alle Angebote sind sorgfältig ausgearbeitet und zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehler vorbehalten bleiben. Fotos und Text auf der Website bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

9.2 Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder zum Schadenersatzanspruch. Der Vermittler/Vermieter kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Mängelbeseitigung kümmern.

9.3 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der daraus entstehenden Kosten und Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüsselnachmachen) verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten.

9.4 Für verspätete Anreisen sowie vorzeitige Abreisen können keine Gutschriften erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.

9.5 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

9.6 Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Datenschutzerklärung des Vermittlers sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Ferienobjekten.

9.7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

9.8 Wir sind kein Reiseveranstalter.

10. Tierverbot

Das Mitbringen von Haustieren ist nur mit schriftlicher Bestätigung und nur in den dafür ausgewiesenen Unterkünften gestattet. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen und evtl. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

11. Rauchen

Rauchen ist in allen Unterkünften und Gebäuden untersagt. Weiterhin sind keine Zigarettenabfälle auf Balkonen, Terrassen oder in Gärten der Ferienobjekte zu hinterlassen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vermittler vor, eine Sonderpauschale für erhöhten Reinigungsaufwand zu berechnen. Wird durch einen Verstoß gegen das Rauchverbot die nachfolgende Vermietung nicht zumutbar, können zudem Schadenersatzforderungen für etwaigen Mietausfall anfallen.

12. Grillen

Das Grillen oder offene Feuer sind in den Unterkünften und auf den Außenflächen untersagt. Bei einigen Ferienobjekten besteht die Möglichkeit zu grillen (z.B. Elektrogrill) dieses bitten wir im Vorfeld zu erfragen oder entnehmen dieses der Objektbeschreibung.

13. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs/WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung erbracht werden, z.B. ein zur Verfügung gestellter Hotspot für den Internetzugang.

 

Die AGB können Sie jederzeit unter https://www.greetsieler-moewe.de/agb einsehen. Ihre Daten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.